Erziehungsbeauftragung (Muttizettel)

(nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 Jugendschutzgesetz)

Achtung: Aufsichtsübertragungen können nur für den jeweiligen Abend erteilt werden. Eine Übertragung auf Gastwirte bzw. Veranstalter ist unzulässig. Die erziehungsbeauftragte Person muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen zu übernehmen und muss während des gesamten Aufenthalts des Jugendlichen in der Gaststätte / Diskothek anwesend sein. Bitte beachten Sie, dass eine Fälschung der Unterschrift eine Straftat nach § 267 StGB darstellt. Auch der Versuch ist strafbar.